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Gemeindekirchenrat

Was ist ein Gemeindekirchenrat?

Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das Gremium, das die Kirchengemeinde leitet.

Er besteht zum einen aus den so genannten Gemeindeältesten, die als Gemeindeglieder auf sechs Jahre von den Gemeindemitgliedern in dieses Amt gewählt werden. Zum anderen gehören die Pfarrer und Pfarrerinnen zum GKR.

Gemeinsam verantworten sie die Planung und Gestaltung des Gemeindelebens: von den Gottesdiensten bis zur Öffentlichkeitsarbeit, von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bis zur Seniorenarbeit, vom Besuchsdienst bis zum Bibelgesprächskreis.

Der GKR stellt berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, beauftragt die Ehrenamtlichen und nimmt deren Begleitung und Dienstaufsicht wahr. Er ist zuständig für die Verwaltung der kirchlichen Gebäude und Grundstücke sowie für den Haushaltsplan der Gemeinde. Er entscheidet über gemeindliche Veranstaltungen und Aktivitäten.

Jeder und jede Älteste bringt seine Kompetenzen mit ein. Demokratische Strukturen und Aufgabenteilung sind wichtige Prinzipien der Evangelischen Kirche. Deshalb sollen gerade die gewählten Mitglieder des GKR und nicht die Pfarrer und Pfarrerinnen den Vorsitz übernehmen.

Beraten wird der GKR durch die im Gemeindebeirat versammelten Vertreterinnen und Vertreter aller Gemeindegruppen. Ohne den Rückhalt und die Mitarbeit der Gemeindeglieder kann der GKR seine Aufgaben nicht erfüllen.

Der Kontakt mit den Mitgliedern des Gemeindekirchenrates kann über den Vorsitzenden Niels Lau (E-Mail) oder die Küsterei hergestellt werden.